Hausordnung

  1. Mit dem Kauf der für die Benutzung der Eisbahn autorisierenden Eintrittskarte/Monatskarte und mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen akzeptieren die Eisläufer die Hausordnung der Eisbahn und sie zur Kenntnis nehmen, dass die Bahnüberwacher sie zum sofortigen Verlassen der Eisbahn verpflichten können, falls sie die Hausordnung durchgebrochen haben.
  2. Die in der Kasse kaufte Eintrittskarte ist nur am Tag des Kaufes und nur für die bestimmte vor- oder nachmittägliche Tageszeit gültig.
  3. Die Öffnungszeit des Tüskesátor/Stachelzeltes wird auf der Internetseite www.tuskesator.hu bzw. in anderen Medien veröffentlicht.
  4. Bis zur Öffnung der Eisbahn darf man nicht auf die Eisoberfläche gehen und nach der Sperrstunde müssen alle den Bereich der Eisbahn verlassen. Man muss die Eisoberfläche während des die Sperrzeit deutenden Warntons kontinuierlich verlassen.
  5. Man kann die Eisbahn nur durch den Ausgang von der Bogdánfy Straße verlassen. Diejenigen dürfen nicht die Eisbahn verlassen, die eine Schuld gegenüber dem Leihgeber haben.
  6. Für den Eintritt außerhalb der Publikumlaufszeit gibt es eine Möglichkeit nur mit einem/einer gültigen Vertrag/Vereinbarung und mit der Nutzung der dafür autorisierenden Eintrittskarte.
  7. Auf dem Eisbahn muss man Schlittschuhe tragen.
  8. Die Nutzung der Eisbahn und der Dienstleistungen erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko. Die Nutzung der Handschuhe während des Eislaufes ist stark empfohlen und die Nutzung des Helmes oder einer Mütze ist auch vorgeschlagen. Unter 10 Jahren ist die Nutzung des Schutzhelmes obligatorisch.
  9. Im Betriebsbereich dürfen nur die dahin eingeteilten Personen sein und nur sie dürfen dahin eintreten. Während der Eisbearbeitung darf nur die Eisbearbeitungsmaschine auf dem Eis sein.
  10. In den abgezäunten Bereichen (Unterrichtsbereich für Kinder und Eltern, Veranstaltungsbereich usw.) dürfen nur die dahin eingeteilten und dafür zuständigen Personen sein.
  11. Der Eisbahn übernimmt Verantwortung nur für den ins Schließfach platzierten Gegenständen. Auf das in den um die Eisbahn platzierten Kleidern befindlichen Geld, Werte, und auf in den Taschen befindliche Werte bezieht sich die Verantwortungsübernahme nicht. Der Ausnahme der eingegebene Werte ist nur mit der Garderobenmarke möglich. Falls die Garderobenmarke sich verloren hat, muss man das vollständige Leerlaufen der Garderobe abwarten, damit der Garderobier das Paket ausgeben kann.
  12. Für die von dem Verlust der Garderobenmarke entstehenden Schaden trägt die Eisbahn keinerlei Verantwortung. Die Kosten der verlorenen Garderobenmarke muss man bei der bestimmten Kasse erstatten.
  13. Wir übernehmen keine Verantwortung für die ins Gebiet der Eisbahn eingebrachte Gegenstände.
  14. Auf dem Gebiet der Eisbahn ist das Rauchen verboten!
  15. Unter dem Einfluss von Alkohol oder Droge und andere Rauschmittel stehende Person darf nicht auf dem Gebiet der Eisbahn sein und die Veranstalter können sie/er zum Verlassen der Eisbahn verpflichten auch wenn er/sie mit gültiger Eintrittskarte verfügt. Das Betreten der Eisfläche unter Alkoholeinfluss ist verboten!
  16. Auf die Eisfläche darf man keine Zigarette, Papiertüte, Plastikbecher, Speise, Getränke, irgendeine/en Pakete, Tasche, Rucksack, Ball oder andere unfallgefährdete Gegenstände bringen. Handy, Kamera oder einen Fotoapparat kann man während des Eislaufes nur auf eigene Verantwortung benutzen.
  17. Während der Publikumslaufzeit ist verboten und unfallgefährdet mit Schuhen und Schnelllaufschlittschuhen auf der Eisfläche zu sein, bzw. gegenüber der Fahrtrichtung Schlittschuh zu laufen, den Fortschritt zu behindern, sich zu verdichten, Fangspiel zu spielen und einen „Menschenzug” zu bilden.
  18. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung und der halbautomatische Defibrillator befinden sich im Arzt-Raum/Erste-Hilfe-Raum.
  19. Auf dem Gebiet der Bahn darf man nur in bestimmten Zeitpunkten und auf bestimmten Plätzen Gruppenspiele (Eishockey, Fangspiel) spielen und in Schnelllaufschlittschuhe schlittschuhlaufen.
  20. Falls die Regeln der Hausordnung oder die allgemein akzeptierten Verhaltensregeln verletzt werden, können die Veranstalter im Interesse der Erhaltung der Ordnung auf dem ganzen Gebiet der Eisbahn Maßnahmen treffen, bzw. dürfen sie Polizeieingriff anfordern, falls die Beseitigung der Konflikt in friedvoller Weise voraussichtlich nicht möglich ist.
  21. Irgendwelche absichtliche Beschädigung zieht Strafanzeige und finanzielle Haftbarmachung nach sich.
  22. Die Eisbahn übernimmt keine Verantwortung für solche Verletzungen und finanzielle Schäden, die wegen des Durchbrechens der Hausordnung bzw. des verantwortungslosen Verhaltens der Gäste geschehen sind.
  23. Nur diejenigen Gäste sind zur Unfallversicherung berechtigt, die über eine gültige Eintrittskarte oder Monatskarte verfügt und, über deren auf dem Gebiet der Eisbahn passierende Verletzung im 24h-Erste-Hilfe-Pikettdienst ein Unfallprotokoll gefertigt wurde.
  24. Auf dem ganzen Gebiet der Eisbahn dürfen nur über anerkannten beruflichen Abschluss verfügende im Verzeichnis der Eisbahn sich befindende Trainer, Sportlehrer Sporttätigkeit, Training, Unterricht geschäftsmäßig durchführen.
  25. Die Eisbahn bewahrt sich das Recht, jederzeit ohne Vorherige Ankündigung auf dem ganzen oder Teilgebieten der Sportanlage nichtöffentliche Veranstaltungen mit dem Ausschluss des allgemeinen Gästekreises zu organisieren.
  26. Falls eine auf dem Gebiet der Eisbahn angekündigte Veranstaltung ausfällt, können die Besucher mit Anforderungen oder mit Entschädigungsanspruch gegenüber der Eisbahn nicht auftreten. Wir tauschen die Eintrittskarten nicht aus und wir geben die Kosten der Eintrittskarte nicht zurück. Nach dem Verlassen der Kasse akzeptieren wir keine Reklamation.
  27. Auf dem Gebiet der Eisbahn darf man ausschließlich mit einer Erlaubnis Werbung, Streuprospekt oder Ankündigung platzieren.
  28. Den gefundenen Gegenstand müssen alle Gäste dem Sicherungsdienst neben Dokumentation abgeben.
  29. Die Besucher der Eisbahn akzeptieren, dass der Betreiber über die Veranstaltungen der Bahn gefertigte Fotos auf der Internetseite www.tuskesator.hu bzw. www.kmh.sport.hu und in verschiedenen Marketingmaterialien frei verwenden kann.
  30. Der Betreiber der Eisbahn kann die Hausordnung nach seiner eigenen Einsicht modifizieren bzw. wegen der Veränderung der rechtlichen Regelungen ergänzen.
  31. Diese Hausordnung der Eisbahn ist für alle irgendeine Dienstleistung in Anspruch nehmende Gäste frei erreichbar und übersehbar in der im Gastbereich platzierten Anzeigen.
  32. Bei irgendeinem mit der Nutzung der Eisbahn verbundenen Schadensfall können das KMH SE, als der Besitzer der Eisbahn, der Ungarische Staat, als der Besitzer des Gebietes des Sportzentrums, die Nationalen Sportzentren, als der Vermögensverwalter des Sportzentrums bzw. die Technische und Wirtschaftswissenschaftliche Universität Budapest, als der Betreiber des Sportzentrums aufgrund irgendeines Postens nicht verurteilt werden.
  33. Diese Hausordnung wird auf der Internetseite der Eisbahn und von KMH bzw. durch Anzeigen veröffentlicht.
    Auf die Eisbahnmieter beziehende besondere Regeln
  34. Die Eisbahn ist zur irgendeinen Sport- bzw. Freizeitveranstaltung mietbar. Falls man auf der Bahn Eishockey spielen möchte, dann kann man die Eisbahn nach der günstigen öffentlichen Listepreise Eiszeit mieten. Zu anderen Veranstaltungen wird individuelle Preiskalkulation gefertigt.
  35. Die ganze,1/2, 1\3 Eisfläche mietende Person hat die Verantwortung, die Hausordnung und die Unfallschutzvorschiften mit den Eisläufern einhalten zu lassen.? In der Eishalle dürfen gleichzeitig maximal 300 Menschen sein.
  36. Man darf auf der Eisfläche ausschließlich in regulärer Schutzausrüstung Eishockey spielen. Für aus der Nutzung der nichtregulären Schutzausrüstungen stammende Verletzungen übernimmt der Betreiber der Bahn und auch der Versicherungsgeber keine Verantwortung.
  37. Auf dem ganzen Gebiet der Eisbahn und in deren Umgebung sind allerlei absichtliche Sachbeschädigung, Misten (inbegriffen die Beschädigung der Eisoberfläche) verboten bzw. zieht finanzielle Haftbarmachung nach sich.
  38. Im Fall der Beschädigung der Bahnelemente (Bande, Plexiglas usw.) belasten die Herstellungskosten den Bahnmieter.
  39. Die Kosten der Bahnbenutzung über die gekaufte Eiszeit belasten in 10Minuten langen Einheiten aufgrund der auf dem Zeitraum geltenden Preisliste den Bahnmieter.
  40. Die Durchsetzung der Hausordnung ist die Aufgabe des Bahnmieters.